Neue Coronaschutzverordnung ab 13. Januar

Ab Donnerstag, 13. Januar, gelten neue Coronaschutzregeln. Mit der Änderung der alten Verordnung gilt dann, dass geboosterte Personen bei Sport in Innenräumen, in denen die 2G plus-Regelung gilt, von der Testpflicht ausgenommen sind. Sie brauchen dann keinen tagesaktuellen Negativtest mehr. Dies gilt auch für Personen, die nach vollständiger Immunisierung (Erst- und Zweitimpfung) von einer Infektion genesen sind.

Diese Verordnung gilt bis zum 9. Februar 2022.

Der Vorstand

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